Testsieger Cyberversicherung
Marktvergleich · 16 Versicherer · Stand 05.11.2026

Zahlt die Cyberversicherung Lösegeld bei Ransomware?

Kurz beantwortet

Grundsätzlich ja: Laut Leistungsvergleich (Stand 05.11.2026) erstatten 16 von 16 Versicherern Lösegeldzahlungen nach einem Ransomware-Angriff – im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe und nach Abstimmung mit dem Versicherer. Zahlen Sie deshalb nie eigenmächtig, sondern stimmen Sie jeden Schritt vorher mit dem Versicherer ab. Maßgeblich sind allein die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.

enthalten
16 / 16
gegen Aufpreis
0 / 16
eingeschränkt
0 / 16
nicht versichert
0 / 16
Einordnung

Worum es geht

Bei einem Ransomware-Angriff verschlüsseln Täter Daten und Systeme und fordern ein Lösegeld, meist in Kryptowährung – für die Entschlüsselung oder dafür, gestohlene Daten nicht zu veröffentlichen. Die Cyberversicherung kann eine solche Zahlung als Teil des Eigenschadens erstatten. Ob gezahlt wird, entscheidet das Unternehmen aber nicht allein: Versicherer und Krisenberater bewerten vorher, ob eine Zahlung angemessen und zulässig ist.

Für kleine und mittlere Unternehmen ist die Leistung eine Absicherung für den Fall, dass Backups fehlen, ebenfalls verschlüsselt sind oder die Wiederherstellung zu lange dauern würde. Oft schwerer wiegen jedoch die Begleitkosten: IT-Forensik, Wiederherstellung der Systeme und der Ertragsausfall während der Betriebsunterbrechung. Zudem garantiert eine Zahlung nicht, dass die Täter tatsächlich entschlüsseln oder Daten löschen.

Typisches Szenario: Am Montagmorgen sind Server und Arbeitsplätze verschlüsselt, auf den Bildschirmen steht eine Lösegeldforderung mit Frist. Der richtige erste Schritt ist der Anruf bei der Notfall-Hotline, nicht der Kontakt zu den Tätern. Krisenberater und Forensiker sichern Spuren, prüfen die Wiederherstellung aus Backups und begleiten bei Bedarf die Kommunikation mit den Erpressern – erst danach fällt die Entscheidung über eine Zahlung.

Tabelle

Lösegeld & Ransomware: alle 16 Versicherer im Vergleich

Beim Lösegeld selbst enthält der Leistungsvergleich, der uns als Makler vorliegt (Stand 05.11.2026), gleichlautende Angaben: Alle 16 Versicherer erstatten Lösegeldzahlungen im Rahmen der Versicherungssumme in angemessener Höhe nach Abstimmung mit dem Versicherer. Alle 16 nennen Ransomware und Cyber-Erpressung als Deckungsauslöser und stellen einen Krisenberater. Unterschiede zeigen sich bei der Soforthilfe: Bei der Württembergischen ist sie nur gegen Aufpreis erhältlich, bei AIG, Barmenia Gothaer, ERGO und VKB ist sie mit 48 Stunden angegeben, bei Helvetia mit 24 Stunden und bei Beazley mit maximal 3 Stunden Erstberatung. Stoïk stellt den Krisenberater über ein eigenes, zertifiziertes CERT. Maßgeblich sind allein die Versicherungsbedingungen.

Lösegeld & Ransomware bei 16 Cyberversicherern
Versicherer (Tarif)LösegeldRansomware als AuslöserSoforthilfe bei Verdacht
AIG
CyberEdge · 02/2023
im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer)versichert(48 Stunden)
Alte Leipziger
AL_Cyber · 06/2022
im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer)versichertversichert
Baobab
Cyber Safe (Sonderkonzept) · 08/2026
im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer)versichertversichert
Barmenia Gothaer
Cyber-Rahmenvereinbarung bis 10 Mio. € Umsatz · 05/2026
im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer)versichert(48 Stunden)
Beazley
Beazley Breach Response · 03/2025
im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer)versichertmax. 3 Stunden Erstberatung
ERGO
Cyber-Versicherung · 09/2024
im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer)versichert(48 Stunden)
HDI
Cyber-Deckungskonzept mit Risikofragen · 07/2022
im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer)versichertversichert
Helvetia
Cyber-Deckungskonzept · 04/2024
im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer)versichert(24 Stunden)
Hiscox
CyberClear Standard · 01/2026
im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer)versichertversichert
Markel
Pro Cyber (Sonderkonzept) · 05/2025
im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer)versichertversichert
Signal Iduna
SI Cyberschutz · 04/2024
im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer)versichertversichert
Stoïk
Cyber Serenity · 03/2026
im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer)versichertversichert
VHV
CYBERPROTECT · 12/2020
im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer)versichertversichert
Victor
Cyber Vlex · 05/2024
im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer)versichertversichert
VKB
CyberSchutz · 05/2025
im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer)versichertmaximal 48 Stunden
Württembergische
Cyber-Police · 01/2023
im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer)versichertin Abstimmung mit Versicherer möglich
versichertgegen Aufpreis einschließbareingeschränkt versichertnicht versichertversichert mit genannter Grenze bzw. Angabe
Checkliste

Darauf sollten Sie achten

  1. 1

    Abstimmung vor jeder Zahlung

    Laut Leistungsvergleich ist die Erstattung bei allen 16 Versicherern an eine Abstimmung mit dem Versicherer gebunden. Zahlen Sie nie eigenmächtig, sondern melden Sie den Fall sofort über die Hotline.

  2. 2

    „Angemessene Höhe“ statt fester Summe

    Erstattet wird im Rahmen der Versicherungssumme und in angemessener Höhe. Prüfen Sie, ob die Summe neben dem Lösegeld auch Forensik, Wiederherstellung und Betriebsunterbrechung trägt – Letztere ist laut Leistungsvergleich bei 15 von 16 Versicherern enthalten.

  3. 3

    Soforthilfe schon bei Verdacht

    15 von 16 Versicherern leisten Soforthilfe schon bei Verdacht, ohne Anrechnung auf die Versicherungssumme und ohne Selbstbehalt. Achten Sie auf zeitliche Angaben wie 24 oder 48 Stunden.

  4. 4

    Anforderungen an die Datensicherung

    Alle 16 Versicherer verlangen laut Leistungsvergleich eine regelmäßige Datensicherung, 14 von 16 nennen einen wöchentlichen oder engeren Turnus, teils abhängig vom Umsatz. Helvetia fordert zusätzlich eine physische Trennung.

  5. 5

    Sanktionen und Zulässigkeit

    Zahlungen an sanktionierte Personen oder Gruppen können unzulässig sein. Versicherer und Krisenberater prüfen das vor einer Zahlung – ein weiterer Grund, den Fall frühzeitig zu melden.

FAQ

Häufige Fragen

Deckt die Versicherung auch die Drohung, gestohlene Daten zu veröffentlichen?

Laut Leistungsvergleich nennen alle 16 Versicherer Ransomware und Cyber-Erpressung als Deckungsauslöser. Darunter fällt typischerweise auch die Drohung, erbeutete Daten zu veröffentlichen. Wie weit der Schutz im Einzelfall reicht, bestimmen allein die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.

Ist eine Lösegeldzahlung in Deutschland erlaubt?

Ein ausdrückliches allgemeines Verbot von Lösegeldzahlungen gibt es in Deutschland nicht. Behörden raten jedoch grundsätzlich von Zahlungen ab, weil sie das Geschäftsmodell der Täter stützen. Unzulässig kann eine Zahlung insbesondere sein, wenn die Empfänger auf Sanktionslisten stehen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung; die Prüfung erfolgt im Schadenfall gemeinsam mit Versicherer, Krisenberater und gegebenenfalls Anwälten.

Was zahlt die Versicherung, wenn wir kein Lösegeld zahlen?

Die Cyberversicherung ist nicht auf das Lösegeld beschränkt. Laut Leistungsvergleich erstatten alle 16 Versicherer Kosten für IT-Forensik und die Wiederherstellung von Daten und IT-Systemen, 15 von 16 auch den Schaden durch die eigene Betriebsunterbrechung – jeweils im Rahmen der vereinbarten Entschädigungsgrenzen.

Hilft die Versicherung schon bei einem Verdacht?

Bei 15 von 16 Versicherern laut Leistungsvergleich ja: Soforthilfe gibt es dort bereits bei Verdacht eines Versicherungsfalls, ohne Anrechnung auf die Versicherungssumme und ohne Selbstbehalt. Bei einem Versicherer ist sie nur gegen Aufpreis erhältlich. Melden Sie ungewöhnliche Verschlüsselungen oder Erpresser-Nachrichten deshalb sofort.

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Quellen und Transparenz

Leistungsangaben laut Leistungsvergleich, der uns als Makler vorliegt (Stand 05.11.2026); je Versicherer der jeweils genannte Tarif. Maßgeblich sind allein die Versicherungsbedingungen. Wir sind Versicherungsmakler (§ 34d GewO) und erhalten bei Abschluss eine Courtage vom Versicherer; sie fließt nicht in Bewertungen ein. Methodik