Zahlt die Cyberversicherung Lösegeld bei Ransomware?
Grundsätzlich ja: Laut Leistungsvergleich (Stand 05.11.2026) erstatten 16 von 16 Versicherern Lösegeldzahlungen nach einem Ransomware-Angriff – im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe und nach Abstimmung mit dem Versicherer. Zahlen Sie deshalb nie eigenmächtig, sondern stimmen Sie jeden Schritt vorher mit dem Versicherer ab. Maßgeblich sind allein die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.
- enthalten
- 16 / 16
- gegen Aufpreis
- 0 / 16
- eingeschränkt
- 0 / 16
- nicht versichert
- 0 / 16
Worum es geht
Bei einem Ransomware-Angriff verschlüsseln Täter Daten und Systeme und fordern ein Lösegeld, meist in Kryptowährung – für die Entschlüsselung oder dafür, gestohlene Daten nicht zu veröffentlichen. Die Cyberversicherung kann eine solche Zahlung als Teil des Eigenschadens erstatten. Ob gezahlt wird, entscheidet das Unternehmen aber nicht allein: Versicherer und Krisenberater bewerten vorher, ob eine Zahlung angemessen und zulässig ist.
Für kleine und mittlere Unternehmen ist die Leistung eine Absicherung für den Fall, dass Backups fehlen, ebenfalls verschlüsselt sind oder die Wiederherstellung zu lange dauern würde. Oft schwerer wiegen jedoch die Begleitkosten: IT-Forensik, Wiederherstellung der Systeme und der Ertragsausfall während der Betriebsunterbrechung. Zudem garantiert eine Zahlung nicht, dass die Täter tatsächlich entschlüsseln oder Daten löschen.
Typisches Szenario: Am Montagmorgen sind Server und Arbeitsplätze verschlüsselt, auf den Bildschirmen steht eine Lösegeldforderung mit Frist. Der richtige erste Schritt ist der Anruf bei der Notfall-Hotline, nicht der Kontakt zu den Tätern. Krisenberater und Forensiker sichern Spuren, prüfen die Wiederherstellung aus Backups und begleiten bei Bedarf die Kommunikation mit den Erpressern – erst danach fällt die Entscheidung über eine Zahlung.
Lösegeld & Ransomware: alle 16 Versicherer im Vergleich
Beim Lösegeld selbst enthält der Leistungsvergleich, der uns als Makler vorliegt (Stand 05.11.2026), gleichlautende Angaben: Alle 16 Versicherer erstatten Lösegeldzahlungen im Rahmen der Versicherungssumme in angemessener Höhe nach Abstimmung mit dem Versicherer. Alle 16 nennen Ransomware und Cyber-Erpressung als Deckungsauslöser und stellen einen Krisenberater. Unterschiede zeigen sich bei der Soforthilfe: Bei der Württembergischen ist sie nur gegen Aufpreis erhältlich, bei AIG, Barmenia Gothaer, ERGO und VKB ist sie mit 48 Stunden angegeben, bei Helvetia mit 24 Stunden und bei Beazley mit maximal 3 Stunden Erstberatung. Stoïk stellt den Krisenberater über ein eigenes, zertifiziertes CERT. Maßgeblich sind allein die Versicherungsbedingungen.
| Versicherer (Tarif) | Lösegeld | Ransomware als Auslöser | Soforthilfe bei Verdacht |
|---|---|---|---|
| AIG CyberEdge · 02/2023 | im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer) | versichert | (48 Stunden) |
| Alte Leipziger AL_Cyber · 06/2022 | im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer) | versichert | versichert |
| Baobab Cyber Safe (Sonderkonzept) · 08/2026 | im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer) | versichert | versichert |
| Barmenia Gothaer Cyber-Rahmenvereinbarung bis 10 Mio. € Umsatz · 05/2026 | im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer) | versichert | (48 Stunden) |
| Beazley Beazley Breach Response · 03/2025 | im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer) | versichert | max. 3 Stunden Erstberatung |
| ERGO Cyber-Versicherung · 09/2024 | im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer) | versichert | (48 Stunden) |
| HDI Cyber-Deckungskonzept mit Risikofragen · 07/2022 | im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer) | versichert | versichert |
| Helvetia Cyber-Deckungskonzept · 04/2024 | im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer) | versichert | (24 Stunden) |
| Hiscox CyberClear Standard · 01/2026 | im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer) | versichert | versichert |
| Markel Pro Cyber (Sonderkonzept) · 05/2025 | im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer) | versichert | versichert |
| Signal Iduna SI Cyberschutz · 04/2024 | im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer) | versichert | versichert |
| Stoïk Cyber Serenity · 03/2026 | im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer) | versichert | versichert |
| VHV CYBERPROTECT · 12/2020 | im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer) | versichert | versichert |
| Victor Cyber Vlex · 05/2024 | im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer) | versichert | versichert |
| VKB CyberSchutz · 05/2025 | im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer) | versichert | maximal 48 Stunden |
| Württembergische Cyber-Police · 01/2023 | im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer) | versichert | in Abstimmung mit Versicherer möglich |
Darauf sollten Sie achten
- 1
Abstimmung vor jeder Zahlung
Laut Leistungsvergleich ist die Erstattung bei allen 16 Versicherern an eine Abstimmung mit dem Versicherer gebunden. Zahlen Sie nie eigenmächtig, sondern melden Sie den Fall sofort über die Hotline.
- 2
„Angemessene Höhe“ statt fester Summe
Erstattet wird im Rahmen der Versicherungssumme und in angemessener Höhe. Prüfen Sie, ob die Summe neben dem Lösegeld auch Forensik, Wiederherstellung und Betriebsunterbrechung trägt – Letztere ist laut Leistungsvergleich bei 15 von 16 Versicherern enthalten.
- 3
Soforthilfe schon bei Verdacht
15 von 16 Versicherern leisten Soforthilfe schon bei Verdacht, ohne Anrechnung auf die Versicherungssumme und ohne Selbstbehalt. Achten Sie auf zeitliche Angaben wie 24 oder 48 Stunden.
- 4
Anforderungen an die Datensicherung
Alle 16 Versicherer verlangen laut Leistungsvergleich eine regelmäßige Datensicherung, 14 von 16 nennen einen wöchentlichen oder engeren Turnus, teils abhängig vom Umsatz. Helvetia fordert zusätzlich eine physische Trennung.
- 5
Sanktionen und Zulässigkeit
Zahlungen an sanktionierte Personen oder Gruppen können unzulässig sein. Versicherer und Krisenberater prüfen das vor einer Zahlung – ein weiterer Grund, den Fall frühzeitig zu melden.
Häufige Fragen
Deckt die Versicherung auch die Drohung, gestohlene Daten zu veröffentlichen?
Laut Leistungsvergleich nennen alle 16 Versicherer Ransomware und Cyber-Erpressung als Deckungsauslöser. Darunter fällt typischerweise auch die Drohung, erbeutete Daten zu veröffentlichen. Wie weit der Schutz im Einzelfall reicht, bestimmen allein die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.
Ist eine Lösegeldzahlung in Deutschland erlaubt?
Ein ausdrückliches allgemeines Verbot von Lösegeldzahlungen gibt es in Deutschland nicht. Behörden raten jedoch grundsätzlich von Zahlungen ab, weil sie das Geschäftsmodell der Täter stützen. Unzulässig kann eine Zahlung insbesondere sein, wenn die Empfänger auf Sanktionslisten stehen. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung; die Prüfung erfolgt im Schadenfall gemeinsam mit Versicherer, Krisenberater und gegebenenfalls Anwälten.
Was zahlt die Versicherung, wenn wir kein Lösegeld zahlen?
Die Cyberversicherung ist nicht auf das Lösegeld beschränkt. Laut Leistungsvergleich erstatten alle 16 Versicherer Kosten für IT-Forensik und die Wiederherstellung von Daten und IT-Systemen, 15 von 16 auch den Schaden durch die eigene Betriebsunterbrechung – jeweils im Rahmen der vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Hilft die Versicherung schon bei einem Verdacht?
Bei 15 von 16 Versicherern laut Leistungsvergleich ja: Soforthilfe gibt es dort bereits bei Verdacht eines Versicherungsfalls, ohne Anrechnung auf die Versicherungssumme und ohne Selbstbehalt. Bei einem Versicherer ist sie nur gegen Aufpreis erhältlich. Melden Sie ungewöhnliche Verschlüsselungen oder Erpresser-Nachrichten deshalb sofort.
Passende Cyberversicherung finden
Wir vergleichen die Tarife für Ihr Unternehmen – kostenlos, durch einen zugelassenen Versicherungsmakler (§ 34d GewO).
Quellen und Transparenz
Leistungsangaben laut Leistungsvergleich, der uns als Makler vorliegt (Stand 05.11.2026); je Versicherer der jeweils genannte Tarif. Maßgeblich sind allein die Versicherungsbedingungen. Wir sind Versicherungsmakler (§ 34d GewO) und erhalten bei Abschluss eine Courtage vom Versicherer; sie fließt nicht in Bewertungen ein. Methodik