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Was deckt eine Cyber-Versicherung ab? Eigen- und Drittschaden erklärt

1 Min. Lesezeit

Eine Cyber-Versicherung ist kein Add-on zur IT-Haftpflicht, sondern deckt sehr spezifische Schadensbilder ab. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Eigenschaden, Drittschaden und Assistance-Leistungen.

Eigenschaden

Hierunter fallen alle Kosten des versicherten Unternehmens selbst: IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Systemwiederherstellung und die Betriebsunterbrechung (entgangener Gewinn und fortlaufende Kosten).

Drittschaden (Cyber-Haftpflicht)

Wenn durch einen Vorfall Daten Dritter betroffen sind, drohen Schadensersatzansprüche und Bußgelder. Die Cyber-Haftpflicht deckt diese Ansprüche sowie die rechtliche Verteidigung ab.

Assistance-Leistungen

  • Krisenkommunikation und PR-Beratung
  • Rechtsberatung und Meldepflicht-Management
  • 24/7-Notfallhotline und Incident Response

Worauf Sie achten sollten

Die Unterschiede liegen im Detail des Bedingungswerks — nicht in der Beitragshöhe. Genau hier setzt unser Klausel-für-Klausel-Vergleich an.

FAQ

Häufige Fragen

Eigenschaden umfasst die Kosten des eigenen Unternehmens (z. B. Wiederherstellung, Betriebsunterbrechung). Drittschaden betrifft Ansprüche Dritter gegen das Unternehmen, etwa nach einer Datenschutzverletzung.

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