Was deckt eine Cyber-Versicherung ab? Eigen- und Drittschaden erklärt
Eine Cyber-Versicherung ist kein Add-on zur IT-Haftpflicht, sondern deckt sehr spezifische Schadensbilder ab. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Eigenschaden, Drittschaden und Assistance-Leistungen.
Eigenschaden
Hierunter fallen alle Kosten des versicherten Unternehmens selbst: IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Systemwiederherstellung und die Betriebsunterbrechung (entgangener Gewinn und fortlaufende Kosten).
Drittschaden (Cyber-Haftpflicht)
Wenn durch einen Vorfall Daten Dritter betroffen sind, drohen Schadensersatzansprüche und Bußgelder. Die Cyber-Haftpflicht deckt diese Ansprüche sowie die rechtliche Verteidigung ab.
Assistance-Leistungen
- Krisenkommunikation und PR-Beratung
- Rechtsberatung und Meldepflicht-Management
- 24/7-Notfallhotline und Incident Response
Worauf Sie achten sollten
Die Unterschiede liegen im Detail des Bedingungswerks — nicht in der Beitragshöhe. Genau hier setzt unser Klausel-für-Klausel-Vergleich an.
Häufige Fragen
Eigenschaden umfasst die Kosten des eigenen Unternehmens (z. B. Wiederherstellung, Betriebsunterbrechung). Drittschaden betrifft Ansprüche Dritter gegen das Unternehmen, etwa nach einer Datenschutzverletzung.
Lassen Sie sich jetzt beraten
Tragen Sie Ihre Daten ein — wir melden uns persönlich zurück und beraten Sie kostenlos.