Helvetia Cyberversicherung im Test
Getesteter Tarif: Cyber-Deckungskonzept · Bedingungsstand 04/2024
Das Helvetia Cyber-Deckungskonzept versichert Mehraufwendungen wegen Leistungsverzug bis zur Versicherungssumme und begrenzt mit der Besserstellung über valuest die Kürzung bei grober Fahrlässigkeit. Im Standardantrag beträgt die Versicherungssumme aber nur 1 Mio. €, individuell bis 5 Mio. €.
Helvetia ist Teil unseres Testfelds. Die Note nach Prüfprogramm 1.0 vergeben wir nach Prüfung der Versicherungsbedingungen – die Leistungsdaten finden Sie bereits unten.
Kostenlos · Rückmeldung werktags innerhalb von 24 Stunden
Helvetia auf einen Blick
- Max. Versicherungssumme (Standardantrag)
- 1.000.000 €
- Max. Versicherungssumme (Einzelanfrage)
- 5.000.000 €
- Selbstbehalt
- wahlweise 500 €, 1.000 € oder 2.500 € wahlweise 6 Stunden, 12 Stunden oder 24 Stunden
- Soforthilfe bei Verdacht
- (24 Stunden)
- Krisenberater
- über Perseus
- Lösegeld
- im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer)
- Rückwärtsdeckung
- unbegrenzt
- Nachmeldefrist
- 5 Jahre nach Beendigung des Vertrages
- Geltungsbereich
- weltweit
Weitere Varianten bei Helvetia: Cyber-Deckungskonzept (Umdeckungsaktion) (04/2024).
Besserstellungen über valuest
Über uns erhalten Sie Cyber-Deckungskonzept mit Sondervereinbarungen, die im Standardtarif nicht enthalten sind. Diese Bedingungen gibt es nicht beim Abschluss direkt beim Versicherer oder über Vergleichsportale.
- Begrenzung der Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Verletzung der SicherheitsvorschriftenÜber valuest: maximal Kürzung um 20 % bei Schäden bis 250.000 €Im Standardtarif ohne diese Sondervereinbarung.
Stärken und Schwächen
- Besserstellung über valuestKürzung bei grober Fahrlässigkeit max. 20 % (Schäden bis 250.000 €); 8 von 16 Versicherern begrenzen sie nicht
- Mehraufwendungen wegen Leistungsverzugbis zur Versicherungssumme versichert; nur 6 von 16 Versicherern sehen hier eine Leistung vor
- Kein Ausschluss rechtswidriger DatenerfassungHelvetia verzichtet darauf; bei 10 von 16 Versicherern gilt dieser Ausschluss
- Nur 1 Mio. € im Standardantragauf Individualanfrage bis 5 Mio. €; 13 von 16 Versicherern bieten im Standardantrag mehr
- Cloud-Ausfall nur gegen Aufpreisals Baustein bis 100.000 €, individuell bis 250.000 €; bei 10 von 16 Versicherern enthalten
- Kein kostenfreies Cyber-Trainingnur 15 % Rabatt über eine externe Kooperation; bei 13 von 16 Versicherern kostenfrei enthalten
Vergleichsbasis: die 16 Versicherer unseres Testfelds mit Leistungsdaten (Leistungsvergleich, Stand 05.11.2026).
Leistungen im Detail
Alle Prüfpunkte unserer Methodik, sortiert nach den 7 Kriterien. Die Angaben stammen aus dem Leistungsvergleich vom 05.11.2026; Punkte ohne Angabe prüfen wir anhand der Versicherungsbedingungen.
Eigenschäden & BetriebsunterbrechungGewicht 25 %
| Ertragsausfall durch eigene Betriebsunterbrechung | bis zur Versicherungssumme |
|---|---|
| Mehrkosten durch Betriebsunterbrechung | bis zur Versicherungssumme |
| Betriebsunterbrechung bei Ausfall fremder Dienstleister (Cloud) | bis 100.000 € (im individuellen Underwriting bis 250.000 € möglich) |
| Wiederherstellungskosten für Daten und IT-Systeme | bis 100.000 € für IT-Hardware (Erhöhung im individuellen Underwriting möglich), für Daten bis zur Versicherungssumme |
| Bedienfehler als Auslöser mitversichert | versichert |
| Hardware-Ersatz bei Unbrauchbarkeit („Bricking") | Prüfung anhand der Bedingungen folgt |
| Kein Ausschluss bei Ausfall von Infrastruktur | ausgeschlossen |
Obliegenheiten & AusschlüsseGewicht 20 %
| Begrenzung der Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Verletzung von Sicherheitsvorschriften | maximal Kürzung um 20 % bei Schäden bis 250.000 €Besserstellung über valuest |
|---|---|
| Anforderungen an die Datensicherung | mindestens einmal wöchentlich, inklusive physischer Trennung (siehe Obliegenheiten) |
| Anti-Virenprogramme mit aktuellen Virendatenbanken | erforderlich, inklusive automatischer Aktualisierung (siehe Obliegenheiten) |
| Firewalls | erforderlich, inklusive ständiger Aktualisierung (siehe Obliegenheiten) |
| Patch-Management (automatisierter Prozess zum Aufspielen von Updates, Patches und Servicepacks zur Schließung von Sicherheitslücken) | erforderlich (siehe Obliegenheiten) |
| Zugangskontrollen für Ihre IT-Systeme (z. B. Benutzerkennungen und Passwörter) | erforderlich, inklusive Rechtekonzept (siehe Obliegenheiten) |
| Rechtsfolge bei Verstoß gegen Sicherheitsanforderungen (z. B. MFA) | Prüfung anhand der Bedingungen folgt |
| Vorsatz nur bei Repräsentanten ausgeschlossen | nicht ausgeschlossen – außer bei Repräsentanten |
| Enger Repräsentantenbegriff | Prüfung anhand der Bedingungen folgt |
| Kein Ausschluss bei Insolvenz | nicht ausgeschlossen |
| Kein Ausschluss bei rechtswidriger Datenerfassung | nicht ausgeschlossen |
Krisendienst & SoforthilfeGewicht 15 %
| Soforthilfe schon bei Verdacht, ohne Selbstbehalt und ohne Anrechnung auf die Versicherungssumme | (24 Stunden) |
|---|---|
| Assistance-Leistungen | bis zur Versicherungssumme |
| Kosten für IT-Forensik | bis zur Versicherungssumme |
| Krisenberater: eigenes Team oder fest benannter Dienstleister | über Perseus |
| Single Point of contact für Versicherungsnehmer (Hotline des Krisenberaters) | 24 Stunden / 7 Tage |
| Hotline des Versicherers | 24 Stunden / 7 Tage |
| Internationales Netzwerk des Krisenberaters | versichert |
| Keine Kürzung der Assistance-Leistungen bei Obliegenheitsverletzung | Prüfung anhand der Bedingungen folgt |
DrittschädenGewicht 10 %
| Rechtsverletzungen durch Werbung und Medien | versichert |
|---|---|
| Abwehr unberechtigter Ansprüche, Behördenverfahren, Benachrichtigungskosten | Prüfung anhand der Bedingungen folgt |
| Vertragsstrafen an E-Payment-Dienstleister (PCI) | bis 100.000 € (Erhöhung im individuellen Underwriting möglich) |
| Vertragsstrafen bei Verletzung von Geheimhaltungspflichten | bis 100.000 € (Erhöhung im individuellen Underwriting möglich) |
| Vertragsstrafen wegen Leistungsverzug | bis zur Versicherungssumme (Mehraufwendungen wegen Leistungsverzug) |
| Bußgelder und Geldstrafen, soweit versicherbar | bis 100.000 € (Erhöhung im individuellen Underwriting möglich) |
Betrug & ErpressungGewicht 10 %
| Erstattung von Lösegeld | im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer) |
|---|---|
| Cyber-Diebstahl (Vermögensschaden durch unberechtigten Zugriff) | bis 100.000 € (Erhöhung im individuellen Underwriting möglich) |
| Social Engineering, „Fake President" und Deepfakes | Prüfung anhand der Bedingungen folgt |
| Missbrauch von Telefon- und Rechenressourcen (z. B. Kryptojacking) | Prüfung anhand der Bedingungen folgt |
PräventionGewicht 10 %
| Kostenloses Cyber-Training für Mitarbeitende | (aber externe Kooperation mit Perseus - 15% Rabatt auf Dienstleistungen) |
|---|---|
| Laufender Schwachstellen-Scan bzw. Monitoring | Prüfung anhand der Bedingungen folgt |
| Kostenloser Krisenplan | Kurzanleitung (Erste Hilfe im Schadenfall) |
| Risiko-Audit durch den Krisendienstleister | in Abstimmung mit Versicherer möglich |
Vertrag & RahmenGewicht 10 %
| Höchste Versicherungssumme im Standardantrag | 1.000.000 € |
|---|---|
| Rückwärtsdeckung | unbegrenzt |
| Nachmeldefrist | 5 Jahre nach Beendigung des Vertrages |
| Höchste Versicherungssumme auf Einzelanfrage | 5.000.000 € |
| Geltungsbereich | weltweit |
| Tochterunternehmen automatisch mitversichert | Versicherungsnehmer und seine Tochtergesellschaften im Inland und EU-Länder |
| Faire Kündigungsregel nach einem Schaden | Prüfung anhand der Bedingungen folgt |
| Aufwand im Antrag (Risikofragen) | Prüfung anhand der Bedingungen folgt |
| Niedrigster wählbarer Selbstbehalt | wahlweise 500 €, 1.000 € oder 2.500 € wahlweise 6 Stunden, 12 Stunden oder 24 Stunden |
Für wen eignet sich Helvetia?
- Dienstleister
- Produktionsunternehmen
- Handel
- Online-.Handel
- Handwerk
- Versicherungsmakler
- öffentl. Unternehmen / Kommunen
Unser Fazit zu Helvetia
Das Helvetia Cyber-Deckungskonzept enthält zwei im Testfeld seltene Regelungen: Mehraufwendungen wegen Leistungsverzug sind bis zur Versicherungssumme versichert – eine Leistung bei Leistungsverzug sehen nur 6 von 16 Versicherern vor –, und auf den Ausschluss rechtswidriger Datenerfassung wird verzichtet (5 von 16). Schwächer sind die Summen: 1 Mio. € im Standardantrag, individuell bis 5 Mio. €, für Cyber-Diebstahl und IT-Hardware je 100.000 €, im individuellen Underwriting erhöhbar. Der Tarif kommt für kleinere Unternehmen in Frage, die mit diesen Summen auskommen und die Sicherheitsvorgaben zuverlässig erfüllen; die Besserstellung über valuest begrenzt dann die Kürzung bei grober Fahrlässigkeit.
Angebot von Helvetia anfordernHäufige Fragen zu Helvetia
Zahlt Helvetia bei Ransomware und Lösegeldforderungen?
Ransomware und Cyber-Erpressung als Auslöser: Ja, das ist versichert. Erstattung von Lösegeld: im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe (Abstimmung Versicherer).
Wie hoch ist die maximale Versicherungssumme bei Helvetia?
Im Standardantrag bis 1.000.000 €. Auf Einzelanfrage bis 5.000.000 €.
Hilft Helvetia schon bei Verdacht auf einen Cyberangriff?
Soforthilfe ohne Selbstbehalt und ohne Anrechnung auf die Versicherungssumme: Ja – 24 Stunden.
Ist ein Ausfall des Cloud-Anbieters bei Helvetia versichert?
Betriebsunterbrechung durch Ausfall fremder Dienstleister: Nur gegen Mehrbeitrag als Zusatzbaustein – bis 100.000 € (im individuellen Underwriting bis 250.000 € möglich).
Kürzt Helvetia die Leistung bei grober Fahrlässigkeit?
Begrenzung der Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Verletzung von Sicherheitsvorschriften: Ja – maximal Kürzung um 20 % bei Schäden bis 250.000 €. Diese Regelung ist eine Besserstellung über valuest und im Standardtarif nicht enthalten.
Welche Selbstbehalte sind bei Helvetia möglich?
Selbstbehalt wahlweise 500 €, 1.000 € oder 2.500 € wahlweise 6 Stunden, 12 Stunden oder 24 Stunden.
Sind bei Helvetia auch Angriffe aus der Vergangenheit versichert?
Rückwärtsdeckung: Ja – unbegrenzt.
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Quellen und Transparenz
- Leistungsdaten: Leistungsvergleich Cyber-Risk, der uns als Makler vorliegt, Stand 05.11.2026; Tarif Cyber-Deckungskonzept, Bedingungsstand 04/2024. Maßgeblich sind allein die Versicherungsbedingungen.
- Bewertungsgrundlage: Prüfprogramm 1.0 (Stand 11/2026).
- Wir sind Versicherungsmakler (§ 34d GewO) und erhalten bei Abschluss eine Courtage vom Versicherer. Die Höhe der Courtage fließt nicht in die Bewertung ein.
- Preise bewerten wir nicht: Der Beitrag hängt von Umsatz, Branche und IT-Sicherheit ab.