Testsieger Cyberversicherung
Marktvergleich · 16 Versicherer · Stand 05.11.2026

Betriebsunterbrechung nach Cyberangriff: Was die Versicherung zahlt

Kurz beantwortet

Steht Ihr Betrieb nach einem Cyberangriff still, ersetzt die Cyberversicherung in der Regel den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Kosten sowie Mehrkosten, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Laut Leistungsvergleich enthalten 15 von 16 Versicherern sowohl den Ertragsausfall als auch die Mehrkosten durch Betriebsunterbrechung. Unterschiede liegen vor allem in Entschädigungsgrenzen, zeitlichen Selbstbehalten und beim Ausfall externer Dienstleister.

enthalten
15 / 16
gegen Aufpreis
0 / 16
eingeschränkt
0 / 16
nicht versichert
1 / 16
Einordnung

Worum es geht

Die Betriebsunterbrechungsleistung ist ein Eigenschaden-Baustein der Cyberversicherung. Sie ersetzt typischerweise den Ertragsausfall – also entgangenen Gewinn und weiterlaufende Fixkosten wie Löhne und Mieten –, solange IT-Systeme infolge eines Cyberangriffs ganz oder teilweise ausfallen. Hinzu kommen Mehrkosten, etwa für Überstunden, Leihgeräte oder externe Dienstleister, die den Betrieb notdürftig am Laufen halten.

Für viele Unternehmen ist der Stillstand oft einer der größten Kostenblöcke eines Cyberangriffs. Aufträge können nicht bearbeitet, Rechnungen nicht geschrieben und Waren nicht ausgeliefert werden, während Personal- und Fixkosten weiterlaufen. Gerade kleine und mittlere Unternehmen mit geringen Rücklagen geraten dadurch schnell unter Liquiditätsdruck, auch wenn die IT selbst rasch wiederhergestellt ist.

Ein typisches Szenario: Ransomware verschlüsselt über Nacht Server und Arbeitsplatzrechner. Warenwirtschaft, Produktionssteuerung und E-Mail stehen mehrere Tage still. Die Versicherung trägt dann neben Forensik und Wiederherstellung den Ertragsausfall für die Dauer der Unterbrechung sowie Mehrkosten für Übergangslösungen – jeweils im Rahmen der vereinbarten Grenzen und nach Abzug des Selbstbehalts.

Tabelle

Betriebsunterbrechung: alle 16 Versicherer im Vergleich

Laut Leistungsvergleich, der uns als Makler vorliegt (Stand 05.11.2026), versichern 15 von 16 Versicherern Ertragsausfall und Mehrkosten durch Betriebsunterbrechung; bei der VKB ist beides im getesteten Tarif CyberSchutz nicht versichert. Deutlicher fallen die Unterschiede beim Ausfall fremder Dienstleister aus: 10 von 16 Versicherern schließen ihn ein, 5 bieten ihn nur gegen Aufpreis an (Hiscox, VHV, HDI, AIG, Helvetia), bei der VKB ist er nicht versichert. Stoïk, Markel, Alte Leipziger, Victor und Württembergische versichern den Cloud-Ausfall im Rahmen der Versicherungssumme, während Beazley hier auf 100.000 € und ERGO auf 25 % der vereinbarten Versicherungssumme, maximal 100.000 €, begrenzen.

Betriebsunterbrechung bei 16 Cyberversicherern
Versicherer (Tarif)BetriebsunterbrechungMehrkosten bei BetriebsunterbrechungCloud-Ausfall
AIG
CyberEdge · 02/2023
im Rahmen der Versicherungssummeim Rahmen der Versicherungssumme20 % der Versicherungssumme, maximal 500.000 €
Alte Leipziger
AL_Cyber · 06/2022
im Rahmen der Versicherungssummeim Rahmen der Versicherungssummeim Rahmen der Versicherungssumme
Baobab
Cyber Safe (Sonderkonzept) · 08/2026
bis zur Höhe der gewählten Versicherungssummebis zur Höhe der gewählten Versicherungssummebis zur Höhe der gewählten Versicherungssumme (Sublimit 500.000 € bei Cloudanbietern ohne Zertifizierung)
Barmenia Gothaer
Cyber-Rahmenvereinbarung bis 10 Mio. € Umsatz · 05/2026
im Rahmen der Versicherungssummeim Rahmen der VersicherungssummeSublimit abhängig von der Versicherungssumme bis maximal 250.000 €
Beazley
Beazley Breach Response · 03/2025
bei ausgelagerten Systemen bis 1.000.000 €, bei eigenen Systemen bis zur Versicherungssumme; zeitliche Selbstbeteiligung 12 Stunden (Integralfranchise)versichertbis 100.000 €
ERGO
Cyber-Versicherung · 09/2024
im Rahmen der Versicherungssummeim Rahmen der Versicherungssumme25% der hierfür vereinbarten Versicherungssumme, maximal 100.000 €
HDI
Cyber-Deckungskonzept mit Risikofragen · 07/2022
im Rahmen der Versicherungssummeversichertbis zur Versicherungssumme, maximal 250.000 €
Helvetia
Cyber-Deckungskonzept · 04/2024
bis zur Versicherungssummebis zur Versicherungssummebis 100.000 € (im individuellen Underwriting bis 250.000 € möglich)
Hiscox
CyberClear Standard · 01/2026
Optional mit wählbarer Entschädigungsgrenze im Rahmen der Versicherungssummeim Rahmen der EntschädigungsgrenzeBei Umsatz bis 2,5 Millionen € optional gegen Zuschlag (Tagesentschädigung 150 € bis 1.000 €) Bei Umsatz über 2,5 Millionen € optional bis 100.000 € gegen Zuschlag
Markel
Pro Cyber (Sonderkonzept) · 05/2025
im Rahmen der Versicherungssummeim Rahmen der Versicherungssummeim Rahmen der Versicherungssumme
Signal Iduna
SI Cyberschutz · 04/2024
versichertversichertversichert
Stoïk
Cyber Serenity · 03/2026
bis zu 100% der Versicherungssummebis zu 100% der Versicherungssummebis zu 100% der Versicherungssumme
VHV
CYBERPROTECT · 12/2020
im Rahmen der Versicherungssummeim Rahmen der Versicherungssummeim Rahmen der Versicherungssumme
Victor
Cyber Vlex · 05/2024
im Rahmen der Versicherungssummeim Rahmen der Versicherungssummeim Rahmen der Versicherungssumme
Württembergische
Cyber-Police · 01/2023
im Rahmen der Versicherungssummeim Rahmen der Versicherungssummeim Rahmen der Versicherungssumme
VKB
CyberSchutz · 05/2025
nicht versichertnicht versichertnicht versichert
versichertgegen Aufpreis einschließbareingeschränkt versichertnicht versichertversichert mit genannter Grenze bzw. Angabe
Checkliste

Darauf sollten Sie achten

  1. 1

    Entschädigungsgrenze für den Ertragsausfall

    Prüfen Sie, ob der Ertragsausfall bis zur vollen Versicherungssumme versichert ist oder einem niedrigeren Sublimit unterliegt. Die Grenze sollte zu Ihrem tatsächlichen Umsatz- und Kostenrisiko passen.

  2. 2

    Zeitlicher Selbstbehalt (Wartezeit)

    Einige Tarife leisten bei Betriebsunterbrechung erst nach einer Wartezeit von mehreren Stunden. Je kürzer diese Frist, desto eher greift der Schutz. Achten Sie darauf, ob Sie die Wartezeit wählen können.

  3. 3

    Haftzeit der Unterbrechung

    Die Haftzeit legt fest, wie lange ab Beginn der Unterbrechung der Ertragsausfall ersetzt wird. Wiederanlauf und Kundenrückgewinnung dauern oft länger als die reine Systemwiederherstellung.

  4. 4

    Ausfall von Cloud- und IT-Dienstleistern

    Fällt nicht Ihre eigene IT aus, sondern die eines Cloud- oder Rechenzentrumsanbieters, ist das nicht in jedem Tarif automatisch versichert. Prüfen Sie Einschluss, Aufpreis und Sublimit.

  5. 5

    Mehrkosten ausdrücklich eingeschlossen

    Mehrkosten für Überstunden, Ersatzhardware oder externe Unterstützung sollten neben dem Ertragsausfall ausdrücklich versichert sein, damit Sie den Betrieb schnell wieder aufnehmen können.

FAQ

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Ertragsausfall und Mehrkosten?

Der Ertragsausfall umfasst den entgangenen Gewinn und die weiterlaufenden Fixkosten während des Stillstands. Mehrkosten sind zusätzliche Ausgaben, die Sie aufwenden, um den Betrieb trotz Störung fortzuführen oder schneller wieder hochzufahren, etwa für Überstunden, Mietgeräte oder externe IT-Hilfe.

Ist der Ausfall meines Cloud-Anbieters mitversichert?

Das hängt vom Tarif ab. Laut Leistungsvergleich schließen 10 von 16 Versicherern die Betriebsunterbrechung durch Ausfall fremder Dienstleister ein, 5 bieten sie nur gegen Aufpreis an. Teils gelten deutlich niedrigere Sublimits als für den Ausfall eigener Systeme.

Ab wann zahlt die Versicherung bei einem Stillstand?

Einige Tarife sehen bei Betriebsunterbrechung einen zeitlichen Selbstbehalt vor. Laut Leistungsvergleich gilt etwa bei Beazley eine Integralfranchise von 12 Stunden, bei ERGO eine Wartefrist von 10 Stunden. Bei der Alten Leipziger ist der zeitliche Selbstbehalt zwischen 0 und 48 Stunden wählbar, bei Helvetia zwischen 6, 12 und 24 Stunden.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme für Betriebsunterbrechung sein?

Als Orientierung dient, welche Kosten und welcher Gewinnausfall entstehen, wenn Ihr Betrieb mehrere Tage oder Wochen nicht arbeiten kann. Rechnen Sie Fixkosten, Personalkosten und Deckungsbeitrag pro Tag hoch und stimmen Sie Summe und Haftzeit darauf ab.

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Leistungsangaben laut Leistungsvergleich, der uns als Makler vorliegt (Stand 05.11.2026); je Versicherer der jeweils genannte Tarif. Maßgeblich sind allein die Versicherungsbedingungen. Wir sind Versicherungsmakler (§ 34d GewO) und erhalten bei Abschluss eine Courtage vom Versicherer; sie fließt nicht in Bewertungen ein. Methodik