Welche Cyberversicherung zahlt bei Cloud-Ausfall?
Den Ausfall eines Cloud- oder IT-Dienstleisters deckt eine Cyberversicherung nur, wenn der Tarif die Betriebsunterbrechung durch Ausfall fremder Dienstleister ausdrücklich einschließt. Laut Leistungsvergleich ist das bei 10 von 16 Versicherern im getesteten Tarif der Fall, bei 5 weiteren nur gegen Aufpreis als Zusatzbaustein. Entscheidend sind außerdem die Höhe des Sublimits und die versicherten Ausfallursachen.
- enthalten
- 10 / 16
- gegen Aufpreis
- 5 / 16
- eingeschränkt
- 0 / 16
- nicht versichert
- 1 / 16
Worum es geht
Die klassische Betriebsunterbrechungsdeckung einer Cyberversicherung greift, wenn die eigenen IT-Systeme ausfallen. Fällt dagegen ein externer Dienstleister aus – etwa ein Cloud-Anbieter, Rechenzentrum oder Software-as-a-Service-Anbieter –, braucht es eine erweiterte Deckung. Sie ersetzt den Ertragsausfall, der im eigenen Betrieb entsteht, obwohl der Schaden beim Dienstleister liegt.
Viele kleine und mittlere Unternehmen betreiben Warenwirtschaft, Buchhaltung, E-Mail oder Online-Shop nicht mehr selbst, sondern über externe Anbieter. Damit verlagert sich ein Teil des Ausfallrisikos nach außen, ohne dass das Unternehmen darauf Einfluss hat. Ansprüche gegen den Dienstleister sind vertraglich oft begrenzt und decken den eigenen Ertragsausfall in der Regel nicht vollständig.
Ein typisches Szenario: Der Hosting-Anbieter eines Online-Händlers wird Opfer eines Ransomware-Angriffs, Shop und Bestellsystem sind mehrere Tage nicht erreichbar. Der Händler selbst wurde nicht angegriffen, verliert aber Umsatz und hat laufende Kosten. Ob die Cyberversicherung diesen Ertragsausfall ersetzt, hängt davon ab, ob der Tarif Ausfälle fremder Dienstleister einschließt.
Cloud-Ausfall: alle 16 Versicherer im Vergleich
Laut Leistungsvergleich enthalten 10 von 16 Versicherern den Cloud-Ausfall im getesteten Tarif, bei 5 ist er nur gegen Aufpreis als Baustein erhältlich (Hiscox, VHV, HDI, AIG, Helvetia), bei VKB ist er nicht versichert. Im Rahmen der vollen Versicherungssumme leisten unter anderem Stoïk, Markel, Alte Leipziger, Victor und Württembergische; Baobab leistet bis zur gewählten Versicherungssumme, bei Cloud-Anbietern ohne Zertifizierung jedoch mit einem Sublimit von 500.000 €. Niedrigere Grenzen gelten etwa bei Beazley und ERGO (jeweils maximal 100.000 €) sowie bei Barmenia Gothaer (maximal 250.000 €).
| Versicherer (Tarif) | Cloud-Ausfall | Betriebsunterbrechung |
|---|---|---|
| Alte Leipziger AL_Cyber · 06/2022 | im Rahmen der Versicherungssumme | im Rahmen der Versicherungssumme |
| Baobab Cyber Safe (Sonderkonzept) · 08/2026 | bis zur Höhe der gewählten Versicherungssumme (Sublimit 500.000 € bei Cloudanbietern ohne Zertifizierung) | bis zur Höhe der gewählten Versicherungssumme |
| Barmenia Gothaer Cyber-Rahmenvereinbarung bis 10 Mio. € Umsatz · 05/2026 | Sublimit abhängig von der Versicherungssumme bis maximal 250.000 € | im Rahmen der Versicherungssumme |
| Beazley Beazley Breach Response · 03/2025 | bis 100.000 € | bei ausgelagerten Systemen bis 1.000.000 €, bei eigenen Systemen bis zur Versicherungssumme; zeitliche Selbstbeteiligung 12 Stunden (Integralfranchise) |
| ERGO Cyber-Versicherung · 09/2024 | 25% der hierfür vereinbarten Versicherungssumme, maximal 100.000 € | im Rahmen der Versicherungssumme |
| Markel Pro Cyber (Sonderkonzept) · 05/2025 | im Rahmen der Versicherungssumme | im Rahmen der Versicherungssumme |
| Signal Iduna SI Cyberschutz · 04/2024 | versichert | versichert |
| Stoïk Cyber Serenity · 03/2026 | bis zu 100% der Versicherungssumme | bis zu 100% der Versicherungssumme |
| Victor Cyber Vlex · 05/2024 | im Rahmen der Versicherungssumme | im Rahmen der Versicherungssumme |
| Württembergische Cyber-Police · 01/2023 | im Rahmen der Versicherungssumme | im Rahmen der Versicherungssumme |
| AIG CyberEdge · 02/2023 | 20 % der Versicherungssumme, maximal 500.000 € | im Rahmen der Versicherungssumme |
| HDI Cyber-Deckungskonzept mit Risikofragen · 07/2022 | bis zur Versicherungssumme, maximal 250.000 € | im Rahmen der Versicherungssumme |
| Helvetia Cyber-Deckungskonzept · 04/2024 | bis 100.000 € (im individuellen Underwriting bis 250.000 € möglich) | bis zur Versicherungssumme |
| Hiscox CyberClear Standard · 01/2026 | Bei Umsatz bis 2,5 Millionen € optional gegen Zuschlag (Tagesentschädigung 150 € bis 1.000 €) Bei Umsatz über 2,5 Millionen € optional bis 100.000 € gegen Zuschlag | Optional mit wählbarer Entschädigungsgrenze im Rahmen der Versicherungssumme |
| VHV CYBERPROTECT · 12/2020 | im Rahmen der Versicherungssumme | im Rahmen der Versicherungssumme |
| VKB CyberSchutz · 05/2025 | nicht versichert | nicht versichert |
Darauf sollten Sie achten
- 1
Ist der Baustein enthalten oder optional?
Bei einigen Tarifen ist die Deckung für Ausfälle fremder Dienstleister nur gegen Aufpreis als Zusatzbaustein erhältlich. Prüfen Sie, ob er tatsächlich im Vertrag vereinbart ist.
- 2
Höhe des Sublimits
Manche Tarife leisten im Rahmen der vollen Versicherungssumme, andere nur bis zu einem festen Höchstbetrag oder einem Prozentsatz der Summe. Das Limit sollte zum möglichen Ertragsausfall passen.
- 3
Welche Ausfallursachen sind gedeckt?
Achten Sie darauf, ob nur ein Cyberangriff auf den Dienstleister versichert ist oder auch technische Störungen und Bedienfehler. Die Formulierungen unterscheiden sich je nach Bedingungswerk.
- 4
Zeitliche Selbstbeteiligung und Haftzeit
Betriebsunterbrechungen werden häufig erst nach einer Wartezeit von einigen Stunden ersetzt und nur für einen begrenzten Zeitraum. Beide Werte bestimmen, wie viel im Ernstfall tatsächlich erstattet wird.
- 5
Anforderungen an den Dienstleister
Mindestens ein Tarif im Vergleich knüpft die volle Leistung an eine Bedingung, nämlich eine Zertifizierung des Cloud-Anbieters. Klären Sie, ob Ihre Dienstleister solche Voraussetzungen erfüllen.
Häufige Fragen
Ist ein Cloud-Ausfall automatisch über die Betriebsunterbrechung versichert?
Nicht zwingend. Die eigene Betriebsunterbrechung und der Ausfall fremder Dienstleister werden in Leistungsvergleichen getrennt ausgewiesen. Ein Tarif kann die eigene Betriebsunterbrechung abdecken, den Ausfall externer Anbieter aber nur optional oder gar nicht.
Haftet nicht der Cloud-Anbieter für meinen Schaden?
Das hängt vom Vertrag mit dem Anbieter ab. Standardverträge großer Cloud-Anbieter begrenzen die Haftung häufig deutlich, etwa auf Gutschriften für die Ausfallzeit. Den entgangenen Gewinn Ihres Unternehmens decken solche Regelungen meist nicht ab.
Was ist mit Ausfällen von Strom- oder Telekommunikationsnetzen?
Der Ausfall öffentlicher Infrastruktur bleibt laut Leistungsvergleich bei allen 16 Versicherern ausgeschlossen. 6 von 16 verzichten auf den Infrastruktur-Ausschluss, jeweils nur für private bzw. vom Versicherungsnehmer kontrollierte Infrastruktur, bei VHV zudem nur über einen Zusatzbaustein. Bei den übrigen 10 gilt der Ausschluss uneingeschränkt.
Welche Unterlagen helfen bei der Tarifwahl?
Hilfreich ist eine Übersicht, welche Geschäftsprozesse von welchen externen Dienstleistern abhängen und wie lange ein Ausfall jeweils tragbar ist. Daraus lässt sich ableiten, welches Sublimit und welche Haftzeit sinnvoll sind.
Passende Cyberversicherung finden
Wir vergleichen die Tarife für Ihr Unternehmen – kostenlos, durch einen zugelassenen Versicherungsmakler (§ 34d GewO).
Quellen und Transparenz
Leistungsangaben laut Leistungsvergleich, der uns als Makler vorliegt (Stand 05.11.2026); je Versicherer der jeweils genannte Tarif. Maßgeblich sind allein die Versicherungsbedingungen. Wir sind Versicherungsmakler (§ 34d GewO) und erhalten bei Abschluss eine Courtage vom Versicherer; sie fließt nicht in Bewertungen ein. Methodik