Testsieger Cyberversicherung
16 Versicherer · Stand 05.11.2026

Cyberversicherung: Leistungen im Marktvergleich

Im Ernstfall entscheidet nicht der Name der Police, sondern ob eine bestimmte Leistung enthalten ist – und mit welcher Grenze. Hier sehen Sie für zehn zentrale Leistungen, wie 16 Versicherer sie regeln.

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Welche Cyberversicherung zahlt bei Cloud-Ausfall?

Den Ausfall eines Cloud- oder IT-Dienstleisters deckt eine Cyberversicherung nur, wenn der Tarif die Betriebsunterbrechung durch Ausfall fremder Dienstleister ausdrücklich einschließt. Laut Leistungsvergleich ist das bei 10 von 16 Versicherern im getesteten Tarif der Fall, bei 5 weiteren nur gegen Aufpreis als Zusatzbaustein. Entscheidend sind außerdem die Höhe des Sublimits und die versicherten Ausfallursachen.

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6 von 16 enthalten

Grobe Fahrlässigkeit in der Cyberversicherung: Wie stark wird gekürzt?

Verletzt ein Unternehmen grob fahrlässig eine vereinbarte Sicherheitsvorschrift, etwa durch ein nicht eingespieltes Update, kann der Versicherer seine Leistung grundsätzlich nach der Schwere des Verschuldens kürzen – wie stark, entscheidet der Einzelfall. Laut Leistungsvergleich begrenzen 5 von 16 Versicherern diese Kürzung auf höchstens 20 %, davon 4 nur als Besserstellung über valuest. Ein weiterer Versicherer vereinbart keine vertraglichen technischen Obliegenheiten. Bei 8 von 16 Versicherern fehlt eine solche Regelung.

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16 von 16 enthalten

Zahlt die Cyberversicherung Lösegeld bei Ransomware?

Grundsätzlich ja: Laut Leistungsvergleich (Stand 05.11.2026) erstatten 16 von 16 Versicherern Lösegeldzahlungen nach einem Ransomware-Angriff – im Rahmen der Versicherungssumme, in angemessener Höhe und nach Abstimmung mit dem Versicherer. Zahlen Sie deshalb nie eigenmächtig, sondern stimmen Sie jeden Schritt vorher mit dem Versicherer ab. Maßgeblich sind allein die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.

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16 von 16 enthalten

Rückwärtsdeckung und Nachmeldefrist in der Cyberversicherung

Die Rückwärtsdeckung erstreckt den Versicherungsschutz auf Cyberangriffe, die bereits vor Vertragsbeginn unbemerkt begonnen haben; die Nachmeldefrist erlaubt es, Schäden aus der Vertragslaufzeit auch nach Vertragsende noch zu melden. Laut Leistungsvergleich sehen 16 von 16 Versicherern beide Leistungen vor – die Unterschiede liegen in der Dauer: 12 von 16 Tarifen nennen eine unbegrenzte Rückwärtsdeckung (einer davon als Besserstellung über valuest), die Nachmeldefrist reicht von 12 Monaten bis zu 10 Jahren.

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15 von 16 enthalten

Betriebsunterbrechung nach Cyberangriff: Was die Versicherung zahlt

Steht Ihr Betrieb nach einem Cyberangriff still, ersetzt die Cyberversicherung in der Regel den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Kosten sowie Mehrkosten, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Laut Leistungsvergleich enthalten 15 von 16 Versicherern sowohl den Ertragsausfall als auch die Mehrkosten durch Betriebsunterbrechung. Unterschiede liegen vor allem in Entschädigungsgrenzen, zeitlichen Selbstbehalten und beim Ausfall externer Dienstleister.

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12 von 16 enthalten

Cyber-Diebstahl: Welche Cyberversicherung ersetzt gestohlenes Geld?

Laut dem Leistungsvergleich, der uns als Makler vorliegt (Stand 05.11.2026), enthalten 12 von 16 Versicherern Cyber-Diebstahl im getesteten Tarif, 3 bieten ihn nur gegen Aufpreis als optionalen Baustein an, und 1 Versicherer schließt ihn nicht ein. Die Höhe der Leistung unterscheidet sich dabei erheblich: Sie reicht von festen Sublimits bis zur vollen Versicherungssumme.

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Obliegenheiten der Cyberversicherung: IT-Sicherheit im Vergleich

Cyberversicherer verlangen in der Regel regelmäßige Datensicherungen, Virenschutz, Firewalls, Patch-Management und Zugangskontrollen. Laut Leistungsvergleich setzen 15 von 16 Versicherern eine Firewall voraus, 13 von 16 verlangen zusätzlich ohne Umsatzgrenze Patch-Management und Zugangskontrollen. Wird eine vertragliche Obliegenheit grob fahrlässig verletzt und ist dies für den Schaden ursächlich, droht eine Leistungskürzung. 6 von 16 Tarifen enthalten eine Begrenzung dieser Kürzung oder verzichten auf vertragliche technische Obliegenheiten, teils erst durch eine Besserstellung über valuest.

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16 von 16 enthalten

Versicherungssumme der Cyberversicherung: Wie hoch sollte sie sein?

Die Versicherungssumme sollte sich am realistischen Schadenpotenzial Ihres Unternehmens orientieren – vor allem an den Kosten einer längeren Betriebsunterbrechung, an Forensik und Wiederherstellung sowie an möglichen Haftpflichtansprüchen Dritter. Im Standardantrag sind laut Leistungsvergleich bei allen 16 Versicherern mindestens 1 Million Euro möglich, bei 5 von 16 Versicherern 5 Millionen Euro oder mehr. Auf Individualanfrage geben 3 von 16 Versicherern „kein Limit“ an.

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15 von 16 enthalten

Soforthilfe und Krisendienst der Cyberversicherung im Ernstfall

Im Ernstfall vermittelt die Cyberversicherung über eine rund um die Uhr erreichbare Hotline einen Krisenberater, der IT-Forensik, Eindämmung und die weiteren Schritte koordiniert. Laut Leistungsvergleich stellen alle 16 Versicherer einen Krisenberater samt Hotline, und 15 von 16 Versicherern leisten Soforthilfe bereits bei Verdacht – ohne Anrechnung auf die Versicherungssumme und ohne Selbstbehalt. Bei mehreren Tarifen ist diese Soforthilfe allerdings zeitlich begrenzt.

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15 von 16 enthalten

Vertragsstrafen und Bußgelder nach Cyberangriff: Was ist versichert?

Vertragsstrafen an E-Payment-Dienstleister sind laut Leistungsvergleich bei 15 von 16 Versicherern enthalten, Vertragsstrafen wegen verletzter Geheimhaltung bei 12 von 16. Deutlich seltener sind Vertragsstrafen wegen Leistungsverzug abgedeckt – nur bei 6 von 16 Versicherern, und bei 5 dieser 6 Tarife bezieht sich die Deckung auf Mehraufwendungen wegen Leistungsverzug. Bußgelder und Geldstrafen (Ausland) sind bei 13 von 16 Versicherern enthalten; grundsätzlich gilt dabei, dass Bußgelder nur versichert werden können, soweit das jeweilige Recht dies zulässt.

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Alle Versicherer auf einen Blick: Vergleichstabelle · So testen wir

Leistungsangaben laut Leistungsvergleich, der uns als Makler vorliegt (Stand 05.11.2026); maßgeblich sind allein die Versicherungsbedingungen. Wir sind Versicherungsmakler (§ 34d GewO) und erhalten bei Abschluss eine Courtage vom Versicherer.